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FAQ - Frequently Asked Questions

Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) rund um Ihre Ausbildung bei Edyoucation finden Sie hier. Sollten Sie die gesuchte Antwort nicht finden, rufen Sie uns bitte an unter der Telefonnummer: 0676 650 50 07 oder schreiben Sie uns ein Email an: office@edyoucation.at

Vielen Dank!

Je nachdem, ob Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber Ihre Weiterbildung bezahlt, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten:

Wenn Sie Ihre Weiterbildung selbst zahlen:

Bildungskonto des Landes OÖ

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/170925.htm

Für alle anderen Bundesländer nutzen Sie bitte diese Informationsseite über Kursförderungen des Bundesministeriums

Für berufliche Weiterbildungen, für die keine andere Förderung in Anspruch genommen wurde, können im Rahmen Ihres persönlichen Lohnsteuerausgleichs als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.

Hier finden sie nützliche Hinweise bzgl. Förderungen und Steuererleichterungen, die sie bei der Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungen in Anspruch nehmen können

Genauere Bestimmungen wie z.B. Voraussetzungen und Höhe der Förderungen entnehmen sie bitte den entsprechenden Rubriken.

Mit einem einfachen Formular bekommen Sie einen Überblick über relevante Förderungen auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

https://erwachsenenbildung.at/bildungsinfo/kursfoerderung/

Arbeitsmarkt-Service-Logo

Das Arbeitsmarktservice fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.

Höhe der Förderung

  • 50 % der Kurskosten
  • 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde

Welche Bildungsangebote werden gefördert?

  • Überbetrieblich verwertbare Kurse ab 16 Kursstunden
  • Vorlage eines Bildungsplans ist notwendig
  • Einreichung beim AMS spätestens 1 Woche vor der Bildungsmaßnahme (Bedeutet Einreichung bei Edyoucation spätestens 2 Wochen vor Bildungsmaßnahme, besser früher)

  https://www.ams.at/unternehmen/personal–und-organisationsentwicklung

Falls der Kurs der beruflichen Weiterbildung dient und keine der o.g. Förderungen in Anspruch genommen werden kann, können die Kosten (Kurskosten, km-Geld/Fahrtspesen, Diäten, Nächtigung) im Rahmen der Werbungskosten veranlagt werden.

Wurde ein Teil dieser Kosten durch o.g. Förderungen finanziert, kann natürlich auch die Differenz im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung geltend gemacht werden 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Wohnsitzfinanzamt.

Bei jedem Bildungsangebot von Edyoucation steht, wo das Seminar bzw. der Lehrgang stattfinden. Der Schwerpunkt liegt dabei in OÖ.
Die Bildungsangebote von Edyoucation finden üblicherweise im SHEP Zentrum in Hehenberg 5, 4851 Gampern statt.
Auf Wunsch organisiert Edyoucation Seminare in Ihrer Region, bzw. in Ihrem Bundesland.

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot von Edyoucation entschieden haben! Damit Ihre Anmeldung als fix gilt, benötigen wir eine schriftliche Anmeldung von Ihnen. Dazu finden Sie bei jedem Angebot einen Anmeldebutton, der Sie zum Online-Anmeldeformular führt.

Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht gehen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Schreiben Sie uns ein E-Mail: office@edyoucation.at oder rufen Sie uns an: Tel. – Nr. 0676 650 50 07

Für die meisten Diplomausbildungen benötigen Sie eine abgeschlossene Schulausbildung. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die genauen Voraussetzungen für die jeweilige Ausbildung finden Sie auch direkt bei dem Lehrgang. In jedem Fall empfehlen wir ein persönliches Aufnahmegespräch und/oder die Teilnahme an einer Infoveranstaltung. (Wegen den Covid-Bestimmungen derzeit nicht möglich)

Bei jedem Bildungsangebot von Edyoucation finden Sie eine Angabe darüber, für welche Zielgruppen das Seminar gedacht ist.

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie damit gemeint sind, berät Sie das Team von Edyoucation gerne persönlich: Tel.- Nr. 0660 4540206.

Die Frage der Anerkennung Ihres Lehrgangs hängt erfahrungsgemäß immer stark von Ihrer konkreten Arbeitssituation ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Wenn Sie Genaueres wissen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne! Tel.- Nr. 0660 4540206, Email Adresse: office@edyoucation.at

  • Komplettzahlung vor Ausbildungsbeginn
  • In drei Raten
  • In mehreren, max. zehn Raten (wenn die Ausbildung über einen längeren Zeitraum dauert, maximal jedoch über die Dauer der Ausbildung). Dies kann individuell ausgemacht werden.
  • Skripten
  • Beurteilung der Abschlussarbeiten
  • Abschlusszertifikat, bzw. Diplom
  • Zwischenverpflegung im Seminarhaus

Nicht inkludiert ist:

  • Mittag- und Abendessen
  • Anreisekosten
  • Übernachtungskosten

Die jeweiligen Skripten stellen für unsere Lehrgangsteilnehmer/Innen Lernunterlagen dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie enthalten oftmals jedoch auch umfangreiches Orientierungswissen und gehen über das prüfungsrelevante Stoffausmaß hinaus. Lehrgangsspezifische Stoffeinschränkungen erteilt ausnahmslos der/die Referent/In in Absprache mit dem/r Lehrgangsleiter/-in. Jede/Jeder Referent/In ist außerdem inhaltlich für das im Unterricht verwendete Skript verantwortlich. Fachliteratur zum jeweiligen Gebiet werden bekanntgegeben.

Wir haben eine Anwesenheitspflicht von 80% Prozent. Wenn Sie einzelne Stunden oder Ausbildungstage fehlen, hat dies keine Konsequenzen. Sollten Sie Gefahr laufen, die Anwesenheitspflicht nicht zu erfüllen, können Sie den fehlenden Unterricht kostenlos nachholen.

Es gibt die Möglichkeit, sich selbst zu versorgen bei Mittag- und Abendessen, d.h. etwas mitzubringen und vor Ort zu essen. Üblicherweise wird ein Mittagessen organisiert, d.h. derzeit bestellt und abgeholt und unter normalen Umständen gibt es Gasthäuser in unmittelbarer Umgebung, die besucht werden.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise auf unseren Ausschreibungen. Die Seminarzeiten finden Sie auch auf Ihrer Anmeldebestätigung.

Bei persönlichkeitsorientierten Seminaren wird in der Regel auch nach dem Abendessen gearbeitet, so dass wir eine Übernachtung empfehlen.

Es gibt in näherer Umgebung mehrere Möglichkeiten zum Übernachten. Bei Bedarf bitte um die Liste anfragen, wir schicken sie Ihnen gerne per Email zu.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Finanzierung und Förderungen für Unternehmen

Nutze die Möglichkeiten deine gewünschte Ausbildung fördern zu lassen.

Auf der Internetplattform www.berufsinfo.at findest du alle EU-, Bundes- und Landesförderungen.

erwachsenenbildung.at gibt dir einen Überblick über die finanziellen Förderungen für deine persönlichen Aus- und/oder Weiterbildungsvorhaben, sei es für Schule, Lehre, Studium oder Beruf.

Weitere Infos findest du hier: Kursförderung

Für Privatpersonen als auch für Unternehmer gilt:
Ausgaben und Aufwendungen zur beruflichen Fort- und Weiterbildung werden als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt, soweit diese im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit stehen oder im Zusammenhang mit einem (dem ausgeübten Beruf) artverwandten Beruf stehen.

Zusätzlich können aber auch Ausgaben und Aufwendungen für Ausbildungsmaßnahmen abzugsfähig sein, wenn du den Einstieg in eine neue berufliche (auch nebenberufliche) Tätigkeit ermöglichen und eine solche neue berufliche Tätigkeit auch konkret geplant ist. Was also bei dem einen beruflich notwendig oder sinnvoll ist, kann bei dem anderen vorwiegend der privaten Lebensführung dienen (und in der Folge nicht steuerlich absetzbar sein).

In Zweifelsfragen wende dich bitte an das zuständige Finanzamt oder an deinen Steuerberater.

Reiche den Antrag auf Förderung deiner Ausbildung ein.
Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss!

Nutze die unten stehenden Links für deine Förderansuchen:

Förderungen für Arbeitnehmer

Förderungen für Unternehmer

Allgemeine Informationen über Förderungen (Vergabe und Durchführung von Förderungen, Finanzierungsinstrumente, Zielgruppen, steuerliche Förderungen usw.) und Links zu weiteren Informationsquellen vervollständigen das Angebot.

..mit der Eingliederungsbeihilfe (EB), wenn du langzeitarbeitslose Personen oder arbeitslose Personen mit anerkannter Behinderung in deinem Unternehmen aufnimmst.

..mit der Beschäftigungsinititative 50+ – einer Eingliederungsbeihilfe (EB 50+) für Frauen und Männer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und länger als 180 Tage beim AMS vorgemerkt sind.

..mit der Lehrstellenförderung (LST), wenn du ausgewählten Zielgruppen ein Lehrverhältnis bietest, wie z.B.: für Mädchen, die den nichttraditionellen Berufsweg einschlagen möchten; Jugendliche, die ihre Lehrstelle verloren haben; für Über-18-Jährige mit Qualifikationsmängeln.

..mit der Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen (EPU), wenn du deine/n erste/n Mitarbeiter einstellst.

..mit der Förderung des Besuchs der Bauhandwerkerschule (BHW) während der Ausbildungszeit deiner MitarbeiterInnen.

..mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (QBN), wenn gering qualifizierte und ältere ArbeitnehmerInnen stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einbezogen werden und du dir damit deine firmeninternen Fachkräfte sichern willst.

..mit der Höherqualifizierung von Beschäftigten in Gesundheits- und Sozialberufen sowie Kindergartenpädagogik (GSK), wenn du deine MitarbeiterInnen für bestimmte Ausbildungen der Bereiche PflegeassistentInnen, Alten-, Behindertenarbeit-, -begleitung, Elementar- (ehemals Kindergarten-) pädagogik und Hortpädagogik sowie in der Asyl- und Flüchtlingsbetreuung höher qualifizieren lassen möchtest.

..mit der Implacement-Stiftung (IMP), die es in Form von maßgeschneiderten Ausbildungen vor der Aufnahme in ein Dienstverhältnis gibt und die in der Steiermark nach Ziegruppen (Frauen 45+, Jugendliche), für Branchen (z.B. Stiftung „Energie“ für steirische Unternehmen aus dem Energie- und Umweltsektor) und für Unternehmen mit größerem Personalbedarf angeboten wird.

..mit der arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA), wenn du mit dem AMS neue MitarbeiterInnen findest und sie – bezogen auf die Anforderungen des konkreten neuen Arbeitsplatzes in deinem Unternehmen – einschulen und ausbilden willst.

..mit dem Impuls-Qualifizierungsverbund (IQV) in Form eines Netzwerkes mehrere Betriebe um gemeinsam maßgeschneiderte Qualifizierungsmaßnahmen für MitarbeiterInnen zu planen und durchzuführen. Verbundberatung, Koordination und Support leistet ein vom AMS beauftragtes externes Beratungsunternehmen.

..mit der Impulsberatung für Betriebe (IBB), die dich in deiner Organisationsentwicklung unterstützt – im Fokus: Weiterbildung deiner MitarbeiterInnen, Umgang mit älter werdender Belegschaft, Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb, Sicherung von Arbeitsplätzen im Falle von Kapazitätsschwankungen und Gestaltung betrieblicher Vielfalt. Die Beratung übernimmt ein vom AMS beauftragtes Beratungsunternehmen. Die Kosten der Beratung übernimmt das AMS zur Gänze für dich.

..mit der Bildungsteilzeit, wenn du mit deinen MitarbeiterInnen eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer einer Ausbildung vereinbarst. In dieser Zeit erhalten deine MitarbeiterInnen das Bildungsteilzeitgeld als Lohnausgleich aus der Arbeitslosenversicherung.

..mit der Bildungskarenz, wenn du mit deinen MitarbeiterInnen eine Karenzierung für die Dauer der Ausbildung vereinbarst. In dieser „Auszeit“ erhalten deine MitarbeiterInnen ein Weiterbildungsgeld.

..mit der Altersteilzeit, wenn ältere MitarbeiterInnen in deinem Unternehmen ihre Arbeitszeit verkürzen und das AMS dir dafür einen Teil der dadurch entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ersetzt.

..mit der Elternteilzeitkarenz, wenn deine MitarbeiterInnen in Teilzeit-Karenz gehen und das AMS die Ersatzkräfte für diese Karenzzeit fördert – in Form von Zuschüssen zu Lohn- bzw. externen Qualifizierungskosten.

..mit der Kurzarbeit, wenn du dein Unternehmen – auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung – für einen befristeten Zeitraum die Normalarbeitszeit herabsetzt und das AMS Dir mit der Kurzarbeits- und Qualifizierungsbeihilfe als Pauschale für Ausfallstunden hilft, die Beschäftigung deiner MitarbeiterInnen zu sichern.

Profitiere vom neuen Bildungszuschuss der AK Vorarlberg.

Die 4 Förderbereiche des Bildungszuschusses für Vollzeit- als auch berufsbegleitende Weiterbildungen:

  • „Bildungskonto“ = für Vollzeitausbildungen
  • „Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen“ = für berufsbegleitende Ausbildungen für in Vorarlberg unselbständig Beschäftigte
  • „Bildungsprämie für UnternehmerInnen“ = für berufsbegleitende Ausbildungen für Selbständige
  • „Startkapital“ = für Personen, die in der Zeit der Haushaltsführung und Kindererziehung für den beruflichen Wiedereinstieg eine Bildungsmaßnahme absolvieren.

Mehr Informationen hier: Bildungszuschuss und AK Vorarlberg

Ziel der Förderung ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um damit den Bestand an Beschäftigten möglichst hoch zu halten sowie die Arbeitslosigkeit zu vermindern. Durch die Vergabe von Ausbildungsbeihilfen als Zuschuss zu Lebenshaltungskosten soll ein Anreiz zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen trotz reduziertem oder niedrigem Einkommen geleistet werden.

Die Förderung für die Ausbildungen zum „medizinischen Masseur“ und zum „Heilmasseur“ wurden mit 30 % + 20 % gewährt. Die Ausbildungen „Kosmetik Basislehrgang“, „Fußpflege Basislehrgang“ und „Systemisch-integrativer Berater“ wurden mit einer Förderung von 30 % gewährt.

Mehr Informationen hier: Arbeitsmarktförderung Tirol  und Bildungsgeld-update

Das Land Burgenland fördert berufliche Weiterbildungsmaßnahmen von Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden, Arbeitnehmern, Lehrlingen, Wiedereinsteigern. Die Förderwürdigkeit hängt vom Einkommen ab und beträgt maximal 75% der Ausbildungskosten.
Kontakt: Burgenländische Landesregierung

Mehr Informationen findest du hier: Erwachsenenbildung Burgenland

Die DRUMBL Akademie für Aus- und Weiterbildung ist als „förderbarer Bildungsträger“ im Rahmen des Salzburger Bildungsschecks anerkannt.

Mehr Informationen unter: www.salzburg.gv.at/bildungsscheck

Kurskosten: Das AMS fördert, wenn eine Aus- oder Weiterbildung für einen Arbeitslosen eine sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt.
Bildungskarenz/Weiterbildungsgeld: Gefördert wird eine berufsbezogene Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, die mehr als 3 Jahre in einer Firma tätig sind.
Förderungen für Unternehmen: Weitere Informationen erhältst du bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner in den regionalen Geschäftsstellen des AMS.

Die Liste der Geschäftsstellen findest du hier: Geschäftsstellen für Arbeitssuchende

Auf dieser Seite findest du Informationen über Förderungen zum Thema Aus- und Weiterbildung. Du kannst die Förderungen nach Zielgruppen oder nach Bundesländern auswählen.

Weitere Infos findest du hier: Bildungsförderung Österreich

Die Bildungsberatung Steiermark berät Personen bei ihrer beruflichen Um- oder Neuorientierung. Nutze das kostenlose Beratungsangebot der Bildungsberatung Steiermark und finde die Passende Aus- oder Fortbildung für deine zukünftige berufliche Karriere.

Weitere Informationen findest du hier: Bildungsberatung Steiermark

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