..mit der Bildungsteilzeit, wenn du mit deinen MitarbeiterInnen eine Reduzierung der Arbeitszeit für die Dauer einer Ausbildung vereinbarst. In dieser Zeit erhalten deine MitarbeiterInnen das Bildungsteilzeitgeld als Lohnausgleich aus der Arbeitslosenversicherung.
..mit der Bildungskarenz, wenn du mit deinen MitarbeiterInnen eine Karenzierung für die Dauer der Ausbildung vereinbarst. In dieser „Auszeit“ erhalten deine MitarbeiterInnen ein Weiterbildungsgeld.
..mit der Altersteilzeit, wenn ältere MitarbeiterInnen in deinem Unternehmen ihre Arbeitszeit verkürzen und das AMS dir dafür einen Teil der dadurch entstehenden Aufwendungen für das Bruttoarbeitsentgelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ersetzt.
..mit der Elternteilzeitkarenz, wenn deine MitarbeiterInnen in Teilzeit-Karenz gehen und das AMS die Ersatzkräfte für diese Karenzzeit fördert – in Form von Zuschüssen zu Lohn- bzw. externen Qualifizierungskosten.
..mit der Kurzarbeit, wenn du dein Unternehmen – auf Grundlage einer Sozialpartnervereinbarung – für einen befristeten Zeitraum die Normalarbeitszeit herabsetzt und das AMS Dir mit der Kurzarbeits- und Qualifizierungsbeihilfe als Pauschale für Ausfallstunden hilft, die Beschäftigung deiner MitarbeiterInnen zu sichern.